Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse
Die Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse Mittelrheintal in Altstätten ist zuständig für die Gemeinden St.Margrethen bis Rüthi. Sie besteht aus einem Sekretariat und der Schlichtungsbehörde. Das Sekretariat der Schlichtungsstelle ist dem Grunbuchamt der Gemeinde Altstätten zugeordnet Kostenlose Beratung: Das Sekretariat berät Mieter oder Vermieter bei Problemen und Streitigkeiten in Mietverhältnissen; beispielsweise bei Kündigungen, der Berechnung von Mietzinsänderungen, Fragen von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen, Unklarheiten bei Mietvertragsabschluss usw.. Diese Beratung ist kostenlos. Verhandlung: Wenn sich eine Partei unrecht behandelt fühlt, kann sie jederzeit bei der Mieterschlichtungsstelle eine Klage mit einem Rechtsbegehren einreichen. Die Schlichtungsbehörde wird beide Parteien vorladen und versuchen, eine Einigung zu erreichen. In bestimmten Fällen wird die Behörde auch entscheiden. Kündigungstermine: Ortsüblich ist jedes Monatsende, ausgenommen der 31. Dezember. Die Kündigungstermine gemäss Mietvertrag gehen den ortsüblichen Kündigungsterminen vor.
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