SteuerauskünfteWir geben nach den Vorschriften der Steuergesetzgebung Auskünfte über die Steuerzahlen einzelner Personen, wenn ein berechtigtes Interesse (zum Beispiel wirtschaftliche Verknüpfung) nachgewiesen wird. Auf dem von uns ausgestellten Steuerausweis sind Einkommen und Vermögen eines Jahres aufgeführt. Die Steuerausweise sind kostenpflichtig und können nur schriftlich oder persönlich an unserem Schalter bezogen werden. Telefonische Bestellungen sind nicht möglich.
Preis: Fr. 25.— Online-DiensteBitte beachten Sie: In unserem Online-Schalter wickeln Sie Geschäfte mit uns online ab und können gewisse Dienstleistungen gleich auch online bezahlen. Sie sind für Ihre Eingaben in den Online-Formularen vollumfänglich verantwortlich. Bitte erledigen Sie Online-Dienstleistungen mit der nötigen Sorgfalt. Unvollständige Formulareinträge führen zwangsläufig zu längeren Bearbeitungszeiten oder Rückfragen.Mit der Nutzung des Online-Schalters anerkennen Sie die in den detaillierten Nutzungsbedingungen enthaltenen Regeln.
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