WohnungsabnahmeDie Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse nimmt keine Wohnungen ab. Mieter und Vermieter können eine neutrale Fachperson für Wohnungsabnahmen beiziehen. Meist geht es um Wohnungsübergaben, es sind aber auch Bestandesaufnahmen bei Mängeln, unhygienischem Zustand usw. möglich. Die Kosten bezahlt die Partei, die den Auftrag erteilt hat. Für die Begleitung der Wohnungsabnahme können Sie sich u.a. bei den Immobilienfirmen in der Region melden sowie beim Hausgeintümerverband und Mieterverband.
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