Planverfahren Tempo 30-Zone Widen
Der Gemeinderat hat am 24. Februar 2026 gestützt auf Art. 39 ff. des Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) die Tempo 30-Zone Widen genehmigt.
Öffentliche Auflage
Das Projekt liegt nach Art. 39 ff. StrG während 30 Tagen, d.h. vom 30. März 2026 bis 28. April 2026 auf dem Grundbuchamt, Büro 10, Gemeindehaus, öffentlich auf.
Gleichzeitig mit diesem Verfahren beginnt die Rechtsmittelfrist gegen die Verkehrsanordnung der Kantonspolizei St.Gallen. Ein Rekurs dagegen ist direkt an das Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, zu richten (siehe separates Inserat).
Wer private Rechte abtreten muss, die aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhält eine persönliche Anzeige.
Rechtsmittel
Einsprachen gegen die Tempo 30-Zone Widen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Diepoldsau, 9444 Diepoldsau, einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Diepoldsau, 30. März 2026
Gemeinderat Diepoldsau