Navigieren in Diepoldsau

Festwirtschaftspatent, Veranstaltungsbewilligung, Markt

Die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen ist bewilligungspflichtig. Unter Veranstaltungen sind Festivitäten, Markt, Informations- und Verkaufsstände, Kundgebungen usw. zu verstehen.

Bei Veranstaltungen auf öffentlichem Grund bedarf es für die Benützung gemäss Strassengesetz des Kantons St. Gallen (Art. 21, gesteigerter Gemeingebrauch) eine Bewilligung. Unabhängig vom Zweck der Veranstaltung ist bei Verkauf von Speisen und Getränke, eine auf den Anlass bezogene Gastwirtschaftsbewilligung gemäss Gastwirtschaftsgesetz nötig.

Neu bieten wir ein einheitliches Gesuch, das ausgefüllt inklusive der geforderten Beilagen mindestens drei Monate für wiederkehrende grössere Veranstaltungen, sechs Monate für neue grössere Veranstaltungen vor dem Anlass der Gemeinderatskanzlei Diepoldsau einzureichen ist. Die Wegleitung hilft bei der Organisation von Anlässen.

Bitte füllen Sie das nachstehende Formular aus und senden Sie es an:
Gemeinderatskanzlei, Gemeindeplatz 1, 9444 Diepoldsau oder
info@diepoldsau.ch

Dokumente