Festwirtschaftspatent, Veranstaltungsbewilligung, Markt
Die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen ist bewilligungspflichtig. Unter Veranstaltungen sind Festivitäten, Markt, Informations- und Verkaufsstände, Kundgebungen usw. zu verstehen.
Bei Veranstaltungen auf öffentlichem Grund bedarf es für die Benützung gemäss Strassengesetz des Kantons St. Gallen (Art. 21, gesteigerter Gemeingebrauch) eine Bewilligung. Unabhängig vom Zweck der Veranstaltung ist bei Verkauf von Speisen und Getränke, eine auf den Anlass bezogene Gastwirtschaftsbewilligung gemäss Gastwirtschaftsgesetz nötig.
Neu bieten wir ein einheitliches Gesuch, das ausgefüllt inklusive der geforderten Beilagen mindestens drei Monate für wiederkehrende grössere Veranstaltungen, sechs Monate für neue grössere Veranstaltungen vor dem Anlass der Gemeinderatskanzlei Diepoldsau einzureichen ist. Die Wegleitung hilft bei der Organisation von Anlässen.
Bitte füllen Sie das nachstehende Formular aus und senden Sie es an:
Gemeinderatskanzlei, Gemeindeplatz 1, 9444 Diepoldsau oder info@diepoldsau.ch
Dokumente
- Gesuch um Bewilligung einer Veranstaltung [doc, 1.1 MB]
- Wegleitung für das Gesuch um Bewilligung einer Veranstaltung [pdf, 115 KB]
- Merkblatt für Festwirtschaften Verbraucherschutz [pdf, 437 KB]
- Vorschriften Alkohol [pdf, 110 KB]
- Konzept Jugendschutz [pdf, 99 KB]
- Weisung Brandsicherheit [pdf, 137 KB]
- Weisung Flüssiggas bei Veranstaltungen [pdf, 38 KB]
- Kontrolle von Gasgrills an Veranstaltungen [pdf, 723 KB]
- Weisung Dekoration in Räumen mit Publikumsverkehr [pdf, 37 KB]
- Weisung Zeltbauten und Tribünen [pdf, 348 KB]
- Marktstände Aufbauanleitung [pdf, 1.7 MB]
- Checkliste «richtig fäschta» [pdf, 90 KB]
- Merkblatt öffentliche Filmvorführungen [pdf, 337 KB]
- Merkblatt für Veranstaltungen in nähe der Nähe von Stromleitungen [pdf, 337 KB]