Öffentliche Auflage - Teilstrassenplan Zwinghofstrasse 1
Auf dem Grundstück Nr. 676, Zwinghofstrasse 1, Diepoldsau, ist ein Neubau von zwei Mehrfamilienhäuser mit einer gemeinsamen Tiefgarage geplant. Das heutige Grundstück soll in zwei Grundstücke aufgeteilt und über eine gemeinsame Tiefgaragenrampe mit der Zwinghofstrasse erschlossen werden.
Der Gemeinderat hat den Teilstrassenplan Zwinghofstrasse 1 am 21. April 2026 genehmigt.
Öffentliche Auflage
Der Teilstrassenplan liegt nach Art. 39 ff. StrG während 30 Tagen, d.h. vom 18. Mai 2026 bis 16. Juni 2026 beim Grundbuchamt, Büro 10, Gemeindehaus, öffentlich auf.
Gleichzeitig mit diesem Verfahren beginnt die Rechtsmittelfrist gegen die Verkehrsanordnung der Politischen Gemeinde Diepoldsau. Ein Rekurs dagegen ist direkt an das Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, zu richten (siehe separates Inserat).
Wer private Rechte abtreten muss, die aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhält eine persönliche Anzeige.
Koordinierte Auflage zusammen mit dem ersten Bauprojekt «Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage» auf Grundstück Nr. 676, Diepoldsau.
Rechtsmittel
Einsprachen gegen den Teilstrassenplan Zwinghofstrasse 1 sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Diepoldsau, 9444 Diepoldsau, einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Diepoldsau, 18. Mai 2026
Gemeinderat Diepoldsau