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Öffentliche Auflage - Teilstrassenplan Kirchenfeldweg (Zufahrt Parzelle 2068)

Die Zufahrt zur Parzelle 2068 erfolgt über private Grundstücke. Für die rechtmässige Erschliessung dieser Parzelle muss die bestehende Zufahrtsstrasse als Gemeindestrasse 3. Klasse klassiert werden.

Der Gemeinderat hat den Teilstrassenplan Kirchenfeldweg (Zufahrt Parzelle 2068) am 5. Mai 2026 genehmigt.

Öffentliche Auflage

Der Teilstrassenplan liegt nach Art. 39 ff. StrG während 30 Tagen, d.h. vom 21. Mai 2026 bis 19. Juni 2026 beim Grundbuchamt, Büro 10, Gemeindehaus, öffentlich auf.

Wer private Rechte abtreten muss, die aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhält eine persönliche Anzeige.

Rechtsmittel

Einsprachen gegen den Teilstrassenplan Kirchenfeldweg (Zufahrt Parzelle 2068) sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Diepoldsau, 9444 Diepoldsau, einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Diepoldsau, 21. Mai 2026

                                                                                          Gemeinderat Diepoldsau