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Öffentliche Auflage - Teilstrassenplan Moosackerstrasse (Zufahrt Parzelle 193)

Auf dem Grundstück Nr. 193, Moosackerstrasse, Diepoldsau, ist ein Neubau von zwei Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage und Erdsonde geplant. Für die rechtmässige Erschliessung des Grundstücks muss die Tiefgarageneinfahrt samt Rampe, welche sich auf Grundstück Nr. 194 befindet, klassiert und die bestehende Moosackerstrasse von einer Gemeindestrasse 3. Klasse in eine Gemeindestrasse 2. Klasse umklassiert werden.

Der Gemeinderat hat den Teilstrassenplan Moosackerstrasse (Zufahrt Parzelle 193) am 5. Mai 2026 genehmigt.

Öffentliche Auflage

Der Teilstrassenplan liegt nach Art. 39 ff. StrG während 30 Tagen, d.h. vom 2. Juni 2026 bis 1. Juli 2026 beim Grundbuchamt, Büro 10, Gemeindehaus, öffentlich auf.

Gleichzeitig mit diesem Verfahren beginnt die Rechtsmittelfrist gegen die Verkehrsanordnung der Kantonspolizei St. Gallen. Ein Rekurs dagegen ist direkt an das Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, zu richten (siehe separates Inserat).

Wer private Rechte abtreten muss, die aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhält eine persönliche Anzeige.

Koordinierte Auflage zusammen mit dem Bauprojekt «Neubau zwei Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage und Erdsonde» auf Grundstück Nr. 193, Diepoldsau.

Rechtsmittel

Einsprachen gegen den Teilstrassenplan Moosackerstrasse (Zufahrt Parzelle 193) sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Diepoldsau, 9444 Diepoldsau, einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Diepoldsau, 2. Juni 2026

                                                                                          Gemeinderat Diepoldsau