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Rechtsgültigkeit Referendumsvorlage - Reglement über die Benützung der Sportanlage Rheinauen Diepoldsau

Rechtsgültigkeit Referendumsvorlage - Reglement über die Benützung der Sportanlage Rheinauen Diepoldsau
(Art. 28 ff. RIG, Art. 6 GG)

Nachdem innert der Referendumsfrist vom 22. April 2026 bis 21. Mai 2026 gegen das

  • Reglement über die Benützung der Sportanlage Rheinauen Diepoldsau

kein Referendumsbegehren eingegangen und die Referendumsfrist somit unbenutzt abgelaufen ist, hat der Beschluss des Gemeinderates Diepoldsau Rechtsgültigkeit erlangt.

Das Reglement über die Benützung der Sportanlage Rheinauen Diepoldsau sowie der Gebührentarif für die Benützung der Sportanlage Rheinauen Diepoldsau werden ab dem 1. Juni 2026 angewendet.

Diepoldsau, 27. Mai 2026                                                          Gemeinderat Diepoldsau