Navigieren in Diepoldsau

Verkehrsanordnung Gemeinde Diepoldsau

Das Polizeikommando verfügt in Anwendung von Art. 3 SVG (SR 741.01), Art. 107 SSV (SR 741.21) sowie Art. 19 Abs. 1 EV zum SVG (sGS 711.1) folgende Verkehrsanord­nung(en):

Diepoldsau, Schäfliweg, vor Einmündung in Bitziweg

  • Vortrittsaufhebung mittels Signals «Kein Vortritt» (3.02)

Rechtsmittel: Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis und Art. 47 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) innert 14 Tagen Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, erhoben werden. Zur Erhebung des Rekurses ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung der Verfügung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 VRP).

Das Polizeikommando