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Hundekontrolle

Beschreibung Hundekontrolle

Allgemeine Informationen - Neuerungen

Ab 01.01.2007 müssen alle Hunde tätowiert oder mit einem Chip versehen sein. Zusätzlich ist es notwendig, dass die Hunde im AMICUS (Animal Identity Service AG, Bern) registriert sind. Informationen darüber finden Sie auf folgender Homepage: Homepage AMICUS.

Die Lösung der Hunde erfolgt mit Bezahlung der Rechnung, welche jährlich Ende März / Anfangs April versandt wird.

Wichtig ist, dass Hundehalter/-innen der AMICUS folgende Mutationen melden:

  • den Tod des Hundes
  • Adressänderungen
  • Änderungen der Personalien
  • Halterwechsel

Auszug aus dem St. Gallischen Hundegesetz

III. Hundesteuer

Art. 24, Steuerpflicht

Die Hundehalterin oder der Hundehalter entrichtet der Wohnsitzgemeinde für jeden von ihr oder ihm gehaltenen Hund, der älter als drei Monate ist, eine Hundesteuer.

2 Keine Hundesteuer ist zu entrichten für:

   a) Blindenführ- und Behindertenhunde;

   b) Hunde, für die im gleichen Jahr bereits in einer anderen politischen Gemeinde oder einem anderen Kanton eine Hundesteuer entrichtet wurde;

   c) Hunde, die im laufenden Jahr als Ersatz für verstorbene Hunde angeschafft werden.

Tarife

Fr. 120.—      Hundesteuer pro Hund
Fr. 500.—      Pauschalbetrag Züchter und Halter mit Bewilligung zum gewerbsmässigen                                  Handel

Weitere Informationen zur Hundehaltung sowie auch zu den Hundeausbildungszentren finden Sie auf der Homepage des Kantonalen Amtes für Gesundheits- und Verbraucherschutz in St.Gallen.

Öffnungszeiten

Mo 8.00 - 11.45; 13.00 - 18.00; Di - Do 8.00 - 11.45; 13.30 - 17.00; Fr 7.30 - 11.45; 13.30 - 16.00
Termine ausserhalb der Bürozeiten sind auf telefonische Voranmeldung möglich.