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Betreibungsamt

Beschreibung Betreibungsamt

Das Betreibungsamt hat zum Ziel, nicht bezahlte Beträge auf Ersuchen der Gläubiger einzutreiben. Grundlage dafür ist das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht. Das Betreibungsamt stellt Zahlungsbefehle aus, vollzieht Pfändungen, erteilt Auskünfte, usw.

Betreibungsferien

  • Ostern: 7 Tage vor und 7 Tage nach Ostern
  • Sommer: vom 15. bis 31. Juli
  • Weihnachten: 7 Tage vor und 7 Tage nach Weihnachten

Begehren die in dieser Zeit eingereicht werden, werden erst nach den Betreibungsferien behandelt.

Konkurs / Forderungseingabe
Konkurs/Forderungseingabe