Betreibungsamt
Beschreibung Betreibungsamt
Das Betreibungsamt hat zum Ziel, nicht bezahlte Beträge auf Ersuchen der Gläubiger einzutreiben. Grundlage dafür ist das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht. Das Betreibungsamt stellt Zahlungsbefehle aus, vollzieht Pfändungen, erteilt Auskünfte, usw.
Betreibungsferien
- Ostern: 7 Tage vor und 7 Tage nach Ostern
- Sommer: vom 15. bis 31. Juli
- Weihnachten: 7 Tage vor und 7 Tage nach Weihnachten
Begehren die in dieser Zeit eingereicht werden, werden erst nach den Betreibungsferien behandelt.
Konkurs / Forderungseingabe
Konkurs/Forderungseingabe