Adressauskunft
Das Einwohnerregister ist grundsätzlich öffentlich, sofern ein begründetes Interesse nachgewiesen werden kann. Ohne diesen Interessennachweis darf das Einwohneramt keine Auskünfte erteilen.
(Amtsstellen, Krankenkassen und Ausgleichskassen erhalten die Auskünfte kostenlos)
Preis
15.00