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Alimentenbevorschussung / Inkassohilfe

Gemäss kantonalem Gesetz über die Inkassohilfe und Vorschüsse für Unterhaltsbeiträge (sGS 911.51; abgekürzt GIVU) leistet das Sozialamt der Gemeinde Diepoldsau unmündigen und mündigen Kindern unentgeltlich Inkassohilfe oder Vorschüsse, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen.
Das Sozialamt hilft dem obhutsberechtigten Elternteil, dem mündigen Kind und dem geschiedenen Ehegatten beim Eintreiben der Unterhaltsbeiträge. Es orientiert über die rechtlichen Möglichkeiten und schöpft diese gegebenenfalls im Interesse der Anspruchsberechtigten aus.

Alimentenbevorschussung

Die Alimentenbevorschussung verhilft Kindern zu den ihnen zustehenden Unterhaltsbeiträgen, wenn diese vom Unterhaltspflichtigen nicht bezahlt werden. Kinderzulagen und Unterhaltsbeiträge für den alleinerziehenden Elternteil werden nicht bevorschusst.

Inkassohilfe

Für nicht vorschussberechtigte Unterhaltsbeiträge sowie Kinderzulagen kann das Alimenteninkasso (unentgeltliche Inkassohilfe) beansprucht werden.

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