Altersrente
Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben.
Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren und für Frauen des Jahrgangs 1942 und jünger bei 64 Jahren.
Damit eine Person Anspruch auf eine Altersrente hat, müssen ihr mindestens während eines vollen Beitragsjahres Beiträge angerechnet werden können.
Ein volles Beitragsjahr liegt vor, wenn:
- die versicherte Person während insgesamt eines Jahres Beiträge geleistet hat, oder
- der erwerbstätige Ehegatte einer versicherten Person mindestens während eines Jahres den doppelten Mindestbeitrag entrichtet hat, oder
- Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften angerechnet werden können.
Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung der Rentenberechtigten erforderlich ist. Diese ist ca. 4-5 Monate vor Erreichen des Rentenalters bei der AHV-Zweigstelle einzureichen.
Weitere Auskünfte, Formulare und Merkblätter sind auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen auf www.svasg.ch erhältlich oder können bei der AHV-Zweigstelle im Gemeindehaus, Büro 4, bezogen werden.