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Ansässigkeitsbescheinigung

Müssen Sie aufgrund des neuen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein für Ihren Arbeitgeber oder zu einem anderen Zweck Ihre Ansässigkeit nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Ansässigkeitsbescheinigung aus, welche bestätigt, seit wann Sie der unbeschränkten Steuerpflicht in unserer Gemeinde unterliegen. Sie können die Ansässigkeitsbescheinigung direkt am Schalter beziehen oder per Online-Schalter oder telefonisch bestellen.