Elternschaftsbeiträge
Nach dem st. gallischen Gesetz über Elternschaftsbeiträge (sGS 372.1; abgekürzt GEB) haben die Eltern bei der Geburt eines Kindes Anspruch auf Elternschaftsbeiträge der Wohnsitzgemeinde, wenn sich wenigstens ein Elternteil persönlich der Pflege und der Erziehung des Kindes widmet und wenn der Lebensunterhalt durch das anrechenbare Einkommen und das Vermögen der Mutter und des Ehemannes bzw. des Konkubinatspartners nicht gedeckt ist.
Anspruch auf Mutterschaftsbeiträge besteht, wenn der Elternteil:
- den Lebensbedarf durch anrechenbares Einkommen nicht decken kann;
- bei der Geburt den Wohnsitz im Kanton St.Gallen hat;
- sich persönlich der Pflege und Erziehung des Kindes widmet;
- die erforderlichen Auskünfte erteilt;
- ihr Vermögen die massgebliche Freigrenze nicht übersteigt;
- nicht über Verwandtenunterstützung verfügen kann.