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Sozialhilfe

Sozialhilfe bezweckt die Sicherung der Existenz und die Förderung der wirtschaftlichen und persönlichen Selbständigkeit bedürftiger Personen.

Die Sozialhilfe ist somit Anlaufstelle für all jene Personen, welche sich in oder kurz vor einer Notlage befinden. Wenn also eigene Mittel oder andere finanzielle Hilfen wie Arbeitslosengelder, Renten, Stipendien, Unterstützung durch Familienmitglieder fehlen oder nicht genügen erhalten Sie Sozialhilfeunterstützung. Die Berechnungsgrundlage der Unterstützungsleistung bildet das soziale Existenzminimum.

Die Hilfeleistungen umfassen:

  • Anlaufstelle für Personen in Notlagen
  • Vermittlung von Dienstleistungen anderer Stellen
  • Betreuung und Beratung in persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten
  • Finanzielle Sozialhilfeunterstützung, wenn eigene Mittel oder Leistungen Dritter fehlen oder nicht genügen und die gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind
  • Inkassohilfe für Unterhaltsbeiträge
  • Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen
  • Mutterschaftsbeiträge
  • Betreuung von Asylsuchenden

Sollten Sie in eine Notlage geraten, warten Sie nicht zu, bis sich Ihre Situation zuspitzt. Melden Sie sich rechtzeitig beim Sozialamt oder bei den Sozialen Diensten Mittelrheintal, die Ihnen wirksame und rasche Hilfe anbieten können.

Weitere Informationen: