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Allgemeinverfügung – Videoüberwachung mit der Möglichkeit der Personenidentifikation – Zentrum Rheinauen

Gestützt auf Art. 18 des Reglementes über die Gemeindepolizei hat der Gemeinde­rat am 23. April 2024 folgende Allgemeinverfügung auf dem Grundstück des Zentrum Rheinauens (Grundstück Nr. 986) erlassen:

Videoüberwachung mit der Möglichkeit der Personenidentifikation

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis ff. des Gesetzes über die Verwaltungs­rechtspflege (sGS 951.1, abgekürzt VRP) innert 14 Tagen seit der Veröffentlichung Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St.Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen erhoben werden.

9444 Diepoldsau, 29. April 2024

                                                                                          Gemeinderat Diepoldsau