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Referendumsvorlage Reglement über die Benützung des Dorfplatzes Diepoldsau

Gegenstand

Reglement über die Benützung des Dorfplatzes Diepoldsau

Erlass des Gemeinderates vom 23. April 2024

Referendumsfrist

30. April 2024 bis 29. Mai 2024

Öffentliche Auflage der Referendumsvorlage

Gemeinderatskanzlei, Gemeindehaus, Büro 8

Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens

391 gültige Unterschriften von Stimmberechtigten der Gemeinde Diepoldsau

Das Marktreglement vom 4. September 2012 wird aufgrund des Erlasses des Reglements über die Benützung des Dorfplatzes Diepoldsau aufgehoben.

Ein allfälliges Referendum ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat einzureichen.

Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art.19 Abs.1 RIG).

Diepoldsau, 29. April 2024                                                         Gemeinderat Diepoldsau