Referendumsvorlage Reglement über die Benützung des Dorfplatzes Diepoldsau
Gegenstand
Reglement über die Benützung des Dorfplatzes Diepoldsau
Erlass des Gemeinderates vom 23. April 2024
Referendumsfrist
30. April 2024 bis 29. Mai 2024
Öffentliche Auflage der Referendumsvorlage
Gemeinderatskanzlei, Gemeindehaus, Büro 8
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens
391 gültige Unterschriften von Stimmberechtigten der Gemeinde Diepoldsau
Das Marktreglement vom 4. September 2012 wird aufgrund des Erlasses des Reglements über die Benützung des Dorfplatzes Diepoldsau aufgehoben.
Ein allfälliges Referendum ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat einzureichen.
Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art.19 Abs.1 RIG).
Diepoldsau, 29. April 2024 Gemeinderat Diepoldsau