Öffentliche Mitwirkung Ortsplanung Diepoldsau – Gemeindestrassenplan und FWR-Plan
Der Gemeinderat Diepoldsau beabsichtigt die Genehmigung der überarbeiteten Ortsplanungsinstrumente und eröffnet dazu das Mitwirkungsverfahren gemäss Art. 4 Raumplanungsgesetz (SR 700; abgekürzt RPG) und Art. 34 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG).
Der Gemeindestrassenplan und der Fuss-, Wander- und Radwegplan (FWR-Plan) können vom 30. April 2024 bis zum 30. Mai 2024 in der Gemeinderatskanzlei, Büro 8, oder auf der Website der Gemeinde unter https://www.diepoldsau.ch/ortsplanung eingesehen werden.
Die Eingaben im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung können bis am 30. Mai 2024 schriftlich an Gemeinderatskanzlei, Andrea Hanselmann, Gemeindeplatz 1, 9444 Diepoldsau oder per E-Mail an
ortsplanungsrevision@diepoldsau.ch eingereicht werden.
29. April 2024 Gemeinderat Diepoldsau