Ortsplanung Diepoldsau - Öffentliche Mitwirkung vor Änderungsauflagen
Während der öffentlichen Auflage der Ortsplanungsrevisionsinstrumente vom 3. Juni 2025 bis 2. Juli 2025 gingen verschiedene Einsprachen ein. Die Einsprachen wurden eingehend geprüft und es wurden verschiedene Einspracheverhandlungen geführt. Nach Abschluss der Gespräche sowie verschiedenen Abklärungen mit Fachpersonen und kantonalen Stellen kann einzelnen Anträgen gefolgt werden. Daher sind verschiedene Änderungen an Zonenplan und Baureglement sowie der Schutzverordnung vorgesehen. Diese Anpassungen sind im Rahmen von Änderungsauflagen öffentlich aufzulegen.
Die vorgesehenen Änderungsauflagen unterstehen wiederum der Mitwirkung. Der Gemeinderat wird nach der Mitwirkung über die Änderungsanpassungen entscheiden und sie öffentlich auflegen. Danach sieht der Gemeinderat vor, über die verbleibenden Einsprachen zu entscheiden und anschliessend Zonenplan und Baureglement dem fakultativen Referendum zu unterstellen.
Mitwirkungsfrist:
16. Juni 2026 bis 15. Juli 2026
Gegenstand:
- Zonenplan – Änderung vom 04.06.2026 gegenüber Auflageplan vom 13.05.2025
- Baureglement – Änderung vom 04.06.2026 zur Auflage vom 13.05.2025
- Beilage zum Baureglement vom 04.06.2026
- Kommunaler Richtplan; Situation vom 04.06.2026
- Kommunaler Richtplan; Koordinationsblätter vom 04.06.2026
- Kurzbericht Ortsplanungsrevision zu Änderungen aufgrund Einspracheverfahren vom 04.06.2026
- Schutzverordnung; Schutzplan – Änderung vom 04.06.2026 gegenüber Auflage vom 28.04.2025
- Schutzverordnung; Bestimmungen Änderung vom 04.06.2026 gegenüber Auflage vom 28.04.2025
- Kurzbericht Schutzverordnung zu Änderungen aufgrund Einspracheverfahren vom 04.06.2026
Einsicht in die Unterlagen:
- hier
- Vor Ort: Gemeinderatskanzlei, Büro 8
Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung gemäss Art. 4 Raumplanungsgesetz (SR 700; abgekürzt RPG) und Art. 34 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG) können Eingaben zu den Änderungen bezüglich Zonenplan, Baureglement und Schutzverordnung bis 15. Juli 2026 schriftlich an Gemeinderatskanzlei, Andrea Hanselmann, Gemeindeplatz 1, 9444 Diepoldsau oder per E-Mail an
ortsplanungsrevision@diepoldsau.ch eingereicht werden.
15. Juni 2026 Gemeinderat Diepoldsau