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Ortsplanungsrevision

Ortsplanung Diepoldsau – Öffentliche Auflage Zonenplan, Baureglement, Schutzverordnung und Waldfeststellungsplan

Im Rahmen der Ortsplanungsrevision hat der Gemeinderat Diepoldsau am 20. Mai 2025 in Anwendung von Art. 7 und Art. 34 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) die Rahmennutzungsplanung erlassen und unterstellt die folgenden Unterlagen der öffentlichen Planauflage:

-     Zonenplan
-     Baureglement
-     Schutzverordnung - Schutzplan
-     Schutzverordnung - Bestimmungen
-     Waldfeststellungsplan im Gebiet Widenhau
-     Waldfeststellungsplan im Gebiet Zollamt Schmitter

Die Waldfeststellung (Waldgrenzen) wurde durch das Kantonsforstamt St. Gallen in Anwendung von Art. 10 und 13 des eidgenössischen Waldgesetzes (SR 921.0; abgekürzt WaG) erlassen.

Die Unterlagen liegen in Anwendung von Art. 41 PBG während 30 Tagen vom Dienstag, 3. Juni 2025, bis Mittwoch, 2. Juli 2025, in der Gemeinderatskanzlei, Büro 8, 1. OG, zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen können zudem hier eingesehen werden. Die Dokumente sind direkt unten angefügt. Es werden keine persönlichen Anzeigen versandt.

Gleichzeitig werden der kommunale Richtplan (Plan und Koordinationsblätter), der Planungsbericht zur Ortsplanungsrevision, die Beilage zum Baureglement und der Planungsbericht zur Schutzverordnung (mit Beilagen) öffentlich bekannt gemacht (behördenverbindlich, keine Einsprachemöglichkeit).

Das Nutzungsreglement Alter Rhein und der Übersichtsplan werden ebenfalls publiziert. Sie unterstehen nicht der öffentlichen Auflage (keine Einsprachemöglichkeit). Das fakultative Referendum über das Reglement wird zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt.

Rechtsmittel

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Zonenplan, das Baureglement und die Schutzverordnung beim Gemeinderat Diepoldsau schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache berechtigt ist, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. PBG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1; abgekürzt VRP]). Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts und eine Begründung zu enthalten.

Einsprachen gegen die Waldfeststellung sind während der Auflagefrist schriftlich beim Kantonsforstamt, Davidstrasse 35, 9001 St. Gallen, einzureichen.

2. Juni 2025                                                                   Gemeinderat Diepoldsau

Ortsplanung Diepoldsau – Öffentliche Auflage Zonenplan, Baureglement, Schutzverordnung und Waldfeststellungsplan

Im Rahmen der Ortsplanungsrevision hat der Gemeinderat Diepoldsau am 20. Mai 2025 in Anwendung von Art. 7 und Art. 34 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) die Rahmennutzungsplanung erlassen und unterstellt die folgenden Unterlagen der öffentlichen Planauflage:

-     Zonenplan
-     Baureglement
-     Schutzverordnung - Schutzplan
-     Schutzverordnung - Bestimmungen
-     Waldfeststellungsplan im Gebiet Widenhau
-     Waldfeststellungsplan im Gebiet Zollamt Schmitter

Die Waldfeststellung (Waldgrenzen) wurde durch das Kantonsforstamt St. Gallen in Anwendung von Art. 10 und 13 des eidgenössischen Waldgesetzes (SR 921.0; abgekürzt WaG) erlassen.

Die Unterlagen liegen in Anwendung von Art. 41 PBG während 30 Tagen vom Dienstag, 3. Juni 2025, bis Mittwoch, 2. Juli 2025, in der Gemeinderatskanzlei, Büro 8, 1. OG, zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen können zudem hier eingesehen werden. Es werden keine persönlichen Anzeigen versandt.

Gleichzeitig werden der kommunale Richtplan (Plan und Koordinationsblätter), der Planungsbericht zur Ortsplanungsrevision, die Beilage zum Baureglement und der Planungsbericht zur Schutzverordnung (mit Beilagen) öffentlich bekannt gemacht (behördenverbindlich, keine Einsprachemöglichkeit).

Das Nutzungsreglement Alter Rhein und der Übersichtsplan werden ebenfalls publiziert. Sie unterstehen nicht der öffentlichen Auflage (keine Einsprachemöglichkeit). Das fakultative Referendum über das Reglement wird zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt.

Rechtsmittel

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Zonenplan, das Baureglement und die Schutzverordnung beim Gemeinderat Diepoldsau schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache berechtigt ist, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. PBG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1; abgekürzt VRP]). Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts und eine Begründung zu enthalten.

Einsprachen gegen die Waldfeststellung sind während der Auflagefrist schriftlich beim Kantonsforstamt, Davidstrasse 35, 9001 St. Gallen, einzureichen.

2. Juni 2025                                                                   Gemeinderat Diepoldsau

Öffentliche Mitwirkung Ortsplanung Diepoldsau – Zweite Mitwirkung Richtplan, Zonenplan und Baureglement

Der Gemeinderat Diepoldsau beabsichtigt die Genehmigung des Richtplans, des Zonenplans und des Baureglements und eröffnet dazu das zweite Mitwirkungsverfahren gemäss Art. 4 Raumplanungsgesetz (SR 700; abgekürzt RPG) und Art. 34 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG).

Die aufgrund der ersten Mitwirkung angepassten Ortsplanungsinstrumente Richtplan, Zonenplan und Baureglement können vom 20. Januar 2025 bis zum 19. Februar 2025 in der Gemeinderatskanzlei, Büro 8, oder hier:

Richtplan [pdf, 21.5 MB]
Richtplan Koordinationsblätter [pdf, 545 KB]
Richtplan Koordinationsblätter (Korrekturen) [pdf, 611 KB]
Zonenplan [pdf, 10.4 MB]
Baureglement [pdf, 439 KB]
Baureglement (Korrekturen) [pdf, 443 KB]
Beilage zum Baureglement [pdf, 3.4 MB]
Planungsbericht [pdf, 9.7 MB]
Planungsbericht (Korrekturen) [pdf, 6.8 MB] 

Die Eingaben im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung können bis am 19. Februar 2025 schriftlich an Gemeinderatskanzlei, Andrea Hanselmann, Gemeindeplatz 1, 9444 Diepoldsau oder per E-Mail an ortsplanungsrevision@diepoldsau.ch eingereicht werden.

17. Januar 2025                                                             Gemeinderat Diepoldsau

Zweite Mitwirkung zur Ortsplangungsrevision startet am 20. Januar

Die Gemeinde Diepoldsau hat am Dienstagabend (14. Januar) an einer Informationsveranstaltung über den aktuellen Stand der Ortsplanungsrevision informiert. Die zweite Mitwirkung startet am 20. Januar 2025. Die entsprechenden Unterlagen werden am 20. Januar hier veröffentlicht und einsehbar sein. Die öffentliche Auflage für Baureglement, Zonenplan und Schutzverordnung ist im 2. Quartal geplant.

Rund 70 Interessierte haben gestern Abend an der Informationsveranstaltung der Gemeinde Diepoldsau in der Mehrzweckhalle Kirchenfeld teilgenommen und sich über den aktuellen Stand der Ortsplanungsrevision informiert. Während der ersten Mitwirkung im Frühjahr 2024 sind 54 Eingaben mit 126 Hinweisen eingegangen. Daraufhin hat die Ortsplanungskommission die Dokumente in enger Abstimmung mit dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) angepasst. An der Informationsveranstaltung hat die Gemeinde gemeinsam mit dem Planungsbüro ERR Raumplaner AG über diese Anpassungen informiert.

Die wesentlichsten Anpassungen umfassen:

  1. Reduzierung der Entflechtungsstrategie von Wohnen und Arbeiten
    • Die ursprünglich geplante Einzonung der Arbeitszone Falbenau wird aufgrund fehlender regionaler Zustimmung sowie begrenzter Verfügbarkeit des Landes nicht weiterverfolgt. Die bestehende Durchmischung in WohnGewerbezonen bleibt grösstenteils bestehen.
  2. Flexibilisierung des Baureglements
    • Das neue System zur Regelung von Gebäudelänge und breite wurde überarbeitet. Neu wird eine Flexibilisierungsregelung eingeführt, die bei speziellen Gebäude- oder Parzellenformen Anwendung findet.
  3. Feinanpassungen
    • Ergänzungen bei Sondernutzungsplanpflichten, Präzisierungen bei Nutzungsbeschränkungen und die Anpassung von Lärmempfindlichkeitsstufen an aktuelle Standards.

In der Fragerunde wollte eine Teilnehmerin wissen, was die Gemeinde gegen Baulandhortung unternimmt. Gemeindepräsident Ralph Lehner führte aus, dass die Gemeinde die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer nun in die Pflicht nehmen will. Ein entsprechendes Schreiben mit einer Aufforderung zur vorgesehenen Nutzung des Baulandes ist bereits geplant. Weitere Massnahmen nach Art. 8 ff PBG bleiben vorbehalten.

Hintergrund und Ausblick

Gemäss Raumplanungsgesetz (RPG) und kantonalem Planungs- und Baugesetz (PBG) ist die Mitwirkung der Bevölkerung ein zentraler Bestandteil des Planungsverfahrens. Ziel der laufenden Revision ist es, die strategische Ausrichtung der Gemeinde im Bereich Raumentwicklung klar und transparent zu gestalten.

Mit der zweiten Mitwirkung sollen die finalen Grundlagen für die Ortsplanung geschaffen werden. Die Unterlagen zur zweiten Mitwirkung – darunter Richtplan, Zonenplan und Baureglement – liegen während der Mitwirkungsfrist in der Gemeinderatskanzlei auf und sind auf der Webseite der Gemeinde einsehbar.

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass alle Eingaben behandelt und im abschliessenden Mitwirkungsbericht anonymisiert veröffentlicht werden. Für weitere Informationen steht die Gemeinderatskanzlei gerne zur Verfügung. Die öffentliche Auflage für Zonenplan, Baureglement und Schutzverordnung ist im Frühjahr geplant.

Öffentliche Mitwirkung Ortsplanung Diepoldsau – Schutzverordnung und Reglement über die Nutzung am Alten Rhein

Der Gemeinderat Diepoldsau beabsichtigt die Genehmigung der Schutzverordnung und des Reglements über die Nutzung am Alten Rhein und eröffnet dazu das Mitwirkungsverfahren gemäss Art. 4 Raumplanungsgesetz (SR 700; abgekürzt RPG) und Art. 34 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG).

Die Dokumente können vom 18. November 2024 bis zum 18. Dezember 2024 in der Gemeinderatskanzlei, Büro 8, oder hier eingesehen werden.

Schutzverordnung (Bestimmungen) [pdf, 468 KB]
Schutzverordnung (Schutzplan) [pdf, 13.6 MB]
Schutzverordnung (Planungsbericht) [pdf, 7.4 MB]
Schutzverordnung (Plangunsbericht Beilage Inventar Natur) [pdf, 1.1 MB]
Inventar Naturgüter (Anhang 2 schutzwürdige Gebiete) [pdf, 41.9 MB]
Inventar Naturgüter (Anhang 3 schutzwürdige Objekte) [pdf, 53.4 MB]
Inventar Naturgüter (Beilage A Inventarplan) [pdf, 40.0 MB]
Inventar Naturgüter (Beilage B Vergleichsplan Schutzobjekte) [pdf, 37.7 MB]
Schutzverordnung (Plangunsbericht Beilage Inventar Kulturobjekte) [pdf, 5.1 MB]
Reglement über die Nutzung am Alten Rhein [pdf, 173 KB]
Reglement über die Nutzung am Alten Rhein (Übersichtsplan) [pdf, 757 KB]

Die Eingaben im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung können bis am 18. Dezember 2024 schriftlich an Gemeinderatskanzlei, Gemeindeplatz 1, 9444 Diepoldsau oder per E-Mail an ortsplanungsrevision@diepoldsau.ch eingereicht werden.

15. November 2024                                                        Gemeinderat Diepoldsau

 

Ortsplanungsrevision ist auf Kurs

Die Gemeinde Diepoldsau ist in der Revision der Ortsplanungsinstrumente einen Schritt weiter. Die Ortsplanungskommission hat rund 50 Eingaben mit insgesamt 126 Hinweisen während der öffentlichen Mitwirkung erhalten und ausgewertet. In der Folge hat die Gemeinde diverse Anpassungen an den Ortsplanungsinstrumenten vorgenommen. Eine zweite Mitwirkung startet Anfang 2025.

Rund 50 Eingaben hat die Ortsplanungskommission ausgewertet und intensiv diskutiert. Im Anschluss wurden in Rücksprache mit dem kantonalen Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) Anpassungen an Baureglement, Zonenplan und Richtplan festgelegt. Personen, die eine Eingabe getätigt haben, erhalten ein individuelles Antwortschreiben, das den Umgang mit ihrem Anliegen beschreibt und die gestellten Fragen beantwortet.

Vorerst keine Arbeitszone Falbenau

Eine der wichtigsten Änderungen gegenüber dem Stand der Mitwirkung vom Februar 2024 betrifft die bisher angestrebte Entflechtung von Wohnen und Arbeiten durch die Einzonung der Arbeitszone Falbenau und gleichzeitige Reduktion der Mischzonen (Wohn-Gewerbezonen und Dorfkernzonen). Vertiefte Abklärungen mit dem AREG zeigten, dass die Einzonung der Arbeitszone Falbenau aufgrund der fehlenden regionalen Zustimmung in den nächsten Jahren nicht genehmigt würde. Zusätzlich wurde in der Mitwirkung die Entflechtungsstrategie von den betroffenen Gewerbebetrieben stark kritisiert, da sie nur noch innerhalb der Bestandesgarantie bestehen könnten und in der Weiterentwicklung stark eingeschränkt wären. Ausserdem signalisierten Teile der betroffenen Grundeigentümerschaften, dass das Land im Gebiet Falbenau derzeit nicht erhältlich ist. Aus diesen Gründen hat die Ortsplanungskommission entschieden, dass die Entflechtungsstrategie reduziert wird. Somit wird mehrheitlich an den heutigen Mischzonen festgehalten.

Flexibleres Baureglement

Eine weitere wichtige Änderung betrifft das neue System von Gebäudelänge und -breite zur Ablösung der Ausnützungsziffer. Dieses wurde nochmals intensiv diskutiert und anhand verschiedener Beispiele untersucht. Neu sieht die Ortsplanungskommission eine Flexibilisierungsregelung im Baureglement vor, die besonders bei speziellen Gebäude- oder Parzellenformen Abhilfe schaffen, den Übergang vom heutigen zum neuen Baureglement erleichtern und trotzdem die Anwendung für die Bauverwaltung vereinfachen soll.

Zusätzlich werden kleinere Anpassungen an den Instrumenten vorgenommen, z.B. Zwecke von Sondernutzungsplanpflichten ergänzt, Nutzungsbeschränkungen präzisiert, Lärmempfindlichkeitsstufen an heutige Werte angepasst, Erschliessungspfeile und Entwicklungsgebiete Arbeitszonen an die neue Ausgangslage angepasst.

Aufgrund dieser Anpassungen an den Ortsplanungsinstrumenten ist eine zweite Mitwirkung vorgesehen. Da bei einzelnen Themen noch weitere Abklärungen nötig sind, wird die zweite Mitwirkung voraussichtlich erst Anfang des nächsten Jahres stattfinden können.

 

Öffentliche Auflage Gemeindestrassenplan und FWR-Plan

Der Gemeinderat Diepoldsau hat am 20. August 2024 in Anwendung von Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) den Gemeindestrassenplan und den Fuss-, Wander- und Radwegplan (FWR-Plan) erlassen.

Die Planerlasse liegen unter Eröffnung einer Einsprachefrist von dreissig Tagen vom 29. August 2024 bis 27. September 2024 auf der Gemeinderatskanzlei, Büro 8, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Alle Dokumente können zudem auf der Webseite der Gemeinde unter https://www.diepoldsau.ch/ortsplanung eingesehen werden.

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die Planerlasse beim Gemeinderat Diepoldsau schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache berechtigt ist, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten. (Art. 46 StrG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1).

28. August 2024                                                             Gemeinderat Diepoldsau

Gemeindestrassenplan [pdf, 3.1 MB]
FWR-Plan [pdf, 4.7 MB]
Planungsbericht Gemeindestrassenplan [pdf, 12.9 MB]

Öffentliche Mitwirkung Ortsplanung Diepoldsau

Das Mitwirkungsverfahren zur Genehmigung der überarbeiteten Ortsplanungsinstrumente ist abgeschlossen. Derzeit wertet die Ortsplanungskommission die Eingaben der Bevölkerung aus und beantwortet diese in der Folge. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse fliessen in die weitere Bearbeitung der Planungsinstrumente ein. Die Ortsplanungsinstrumente sollen im vierten Quartal 2024 öffentlich aufgelegt werden.

Ortsplanungsinstrumente

Diepoldsau bereinigt die Ortsplanung aufgrund der kantonalen Vorprüfung

Mit der laufenden Ortsplanungsrevision werden die Weichen für die zukünftige räumliche Entwicklung von Diepoldsau neu gestellt. Die Ortsplanung umfasst alle Instrumente zur Steuerung der Siedlungsentwicklung und stimmt wichtige Themen aufeinander ab. Sie definiert das Siedlungsgebiet und dessen Qualitäten, macht Aussagen über zukünftige Nutzungen und sorgt für den Schutz erhaltenswerter Objekte und Gebiete.

Die Instrumente der Ortsplanung sind der kommunale Richtplan, der Zonenplan und das Baureglement sowie die Schutzverordnung. Der kommunale Richtplan zeigt auf, wie sich die Gemeinde mittel- bis langfristig entwickeln soll und wie die wichtigen raumwirksamen Vorhaben aufeinander abgestimmt werden. Zonenplan und Baureglement legen fest, wo, was und wie hoch gebaut werden darf und die Schutzverordnung hat den Schutz der wertvollen Gebäude und Naturwerte zur Aufgabe, um sie für zukünftige Generationen zu erhalten.

Die verschiedenen Instrumente der Ortsplanungsrevision wurden Ende 2022 den kantonalen Stellen zur Stellungnahme eingereicht. Seither beschäftigt sich die Ortsplanungskommission damit, die Planungsinstrumente mit den dazugehörigen Bestimmungen zu überarbeiten. Neu soll die veraltete Schutzverordnung Alter Rhein durch eine Integration in die Gesamtschutzverordnung abgelöst werden. Die erforderlichen Regelungen wurden dieses Jahr in einer separaten Projektorganisation erarbeitet. Die Inventarisierung ist abgeschlossen und ein Entwurf der Schutzbestimmungen liegt vor. Eine breit abgestützte Arbeitsgruppe arbeitet zurzeit an einem Betriebs- und Nutzungsreglement.

Nun liegen die überarbeiteten Instrumente vor und werden der öffentlichen Mitwirkung unterstellt.