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Ortsplanungsrevision

Ortsplanungsrevision: Wo stehen wir?

Die Ortsplanungsrevision von Diepoldsau läuft seit mehreren Jahren und wurde in mehreren Schritten gemeinsam mit der Bevölkerung, der Ortsplanungskommission und den kantonalen Fachstellen weiterentwickelt. Nach der ersten Mitwirkung im Jahr 2024 mit rund 50 Eingaben und 126 Hinweisen wurden die Planungsinstrumente überarbeitet. Anfang 2025 folgte eine zweite Mitwirkung.

Im Juni und Juli 2025 wurden Zonenplan, Baureglement und Schutzverordnung öffentlich aufgelegt. Dabei gingen verschiedene Einsprachen ein. Diese wurden geprüft und teilweise in Einspracheverhandlungen behandelt. Aufgrund der Gespräche und weiterer Abklärungen mit Fachpersonen und kantonalen Stellen sind nun Anpassungen an den Planungsinstrumenten vorgesehen.

Wie geht es weiter?

Die vorgesehenen Änderungen wurden vom 16. Juni bis 15. Juli 2026 nochmals der öffentlichen Mitwirkung unterstellt. Nach Auswertung der Eingaben entscheidet der Gemeinderat über die Anpassungen und legt die überarbeiteten Planungsinstrumente anschliessend öffentlich auf. Danach werden die verbleibenden Einsprachen behandelt. Als abschliessender Schritt sollen Zonenplan und Baureglement dem fakultativen Referendum unterstellt werden.

Damit befindet sich die Ortsplanungsrevision in der entscheidenden Phase vor der finalen öffentlichen Auflage und der politischen Genehmigung.

Öffentliche Mitwirkung Änderungsauflagen

Während der öffentlichen Auflage der Ortsplanungsrevisionsinstrumente vom 3. Juni 2025 bis 2. Juli 2025 gingen verschiedene Einsprachen ein. Die Einsprachen wurden eingehend geprüft und es wurden verschiedene Einspracheverhandlungen geführt. Nach Abschluss der Gespräche sowie verschiedenen Abklärungen mit Fachpersonen und kantonalen Stellen kann einzelnen Anträgen gefolgt werden. Daher sind verschiedene Änderungen an Zonenplan und Baureglement sowie der Schutzverordnung vorgesehen. Diese Anpassungen sind im Rahmen von Änderungsauflagen öffentlich aufzulegen.

Die vorgesehenen Änderungsauflagen unterstehen wiederum der Mitwirkung. Der Gemeinderat wird nach der Mitwirkung über die Änderungsanpassungen entscheiden und sie öffentlich auflegen. Danach sieht der Gemeinderat vor, über die verbleibenden Einsprachen zu entscheiden und anschliessend Zonenplan und Baureglement dem fakultativen Referendum zu unterstellen.

Mitwirkungsfrist:

16. Juni 2026 bis 15. Juli 2026

Gegenstand:

  • Zonenplan – Änderung vom 04.06.2026 gegenüber Auflageplan vom 13.05.2025
  • Baureglement – Änderung vom 04.06.2026 zur Auflage vom 13.05.2025
  • Beilage zum Baureglement vom 04.06.2026
  • Kommunaler Richtplan; Situation vom 04.06.2026
  • Kommunaler Richtplan; Koordinationsblätter vom 04.06.2026
  • Kurzbericht Ortsplanungsrevision zu Änderungen aufgrund Einspracheverfahren vom 04.06.2026
  • Schutzverordnung; Schutzplan – Änderung vom 04.06.2026 gegenüber Auflage vom 28.04.2025
  • Schutzverordnung; Bestimmungen Änderung vom 04.06.2026 gegenüber Auflage vom 28.04.2025
  • Kurzbericht Schutzverordnung zu Änderungen aufgrund Einspracheverfahren vom 04.06.2026

Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung gemäss Art. 4 Raumplanungsgesetz (SR 700; abgekürzt RPG) und Art. 34 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG) können Eingaben zu den Änderungen bezüglich Zonenplan, Baureglement und Schutzverordnung bis 15. Juli 2026 schriftlich an Gemeinderatskanzlei, Andrea Hanselmann, Gemeindeplatz 1, 9444 Diepoldsau oder per E-Mail an

ortsplanungsrevision@diepoldsau.ch eingereicht werden.

15. Juni 2026                                                                  Gemeinderat Diepoldsau

 

Ortsplanung Diepoldsau – Öffentliche Auflage Zonenplan, Baureglement, Schutzverordnung und Waldfeststellungsplan

Ortsplanung Diepoldsau – Öffentliche Auflage Zonenplan, Baureglement, Schutzverordnung und Waldfeststellungsplan

Im Rahmen der Ortsplanungsrevision hat der Gemeinderat Diepoldsau am 20. Mai 2025 in Anwendung von Art. 7 und Art. 34 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) die Rahmennutzungsplanung erlassen und unterstellt die folgenden Unterlagen der öffentlichen Planauflage:

  • Zonenplan
  • Baureglement
  • Schutzverordnung Schutzplan
  • Schutzverordnung Bestimmungen
  • Waldfeststellungsplan im Gebiet Widenhau
  • Waldfeststellungsplan im Gebiet Zollamt Schmitter

Die Waldfeststellung (Waldgrenzen) wurde durch das Kantonsforstamt St. Gallen in Anwendung von Art. 10 und 13 des eidgenössischen Waldgesetzes (SR 921.0; abgekürzt WaG) erlassen.

Die Unterlagen liegen in Anwendung von Art. 41 PBG während 30 Tagen vom Dienstag, 3. Juni 2025, bis Mittwoch, 2. Juli 2025, in der Gemeinderatskanzlei, Büro 8, 1. OG, zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen können zudem auf der Webseite der Gemeinde unter https://www.diepoldsau.ch/ortsplanung eingesehen werden. Es werden keine persönlichen Anzeigen versandt.

Gleichzeitig werden der kommunale Richtplan (Plan und Koordinationsblätter), der Planungsbericht zur Ortsplanungsrevision, die Beilage zum Baureglement und der Planungsbericht zur Schutzverordnung (mit Beilagen) öffentlich bekannt gemacht (behördenverbindlich, keine Einsprachemöglichkeit).

Das Nutzungsreglement Alter Rhein und der Übersichtsplan werden ebenfalls publiziert. Sie unterstehen nicht der öffentlichen Auflage (keine Einsprachemöglichkeit). Das fakultative Referendum über das Reglement wird zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt.

Rechtsmittel

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Zonenplan, das Baureglement und die Schutzverordnung beim Gemeinderat Diepoldsau schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache berechtigt ist, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. PBG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1; abgekürzt VRP]). Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts und eine Begründung zu enthalten.

Einsprachen gegen die Waldfeststellung sind während der Auflagefrist schriftlich beim Kantonsforstamt, Davidstrasse 35, 9001 St. Gallen, einzureichen.

2. Juni 2025                                                                   Gemeinderat Diepoldsau

 

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