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Ortsplanungsrevision

Öffentliche Mitwirkung Ortsplanung Diepoldsau – Gemeindestrassenplan und FWR-Plan

Der Gemeinderat Diepoldsau beabsichtigt die Genehmigung der überarbeiteten Ortsplanungsinstrumente und eröffnet dazu das Mitwirkungsverfahren gemäss Art. 4 Raumplanungsgesetz (SR 700; abgekürzt RPG) und Art. 34 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG).

Der Gemeindestrassenplan und der Fuss-, Wander- und Radwegplan (FWR-Plan) können vom 30. April 2024 bis zum 30. Mai 2024 in der Gemeinderatskanzlei, Büro 8, oder hier (siehe PDF-Dateien unten) eingesehen werden.

Die Eingaben im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung können bis am 30. Mai 2024 schriftlich an Gemeinderatskanzlei, Andrea Hanselmann, Gemeindeplatz 1, 9444 Diepoldsau oder per E-Mail an ortsplanungsrevision@diepoldsau.ch eingereicht werden.

Planungsbericht [pdf, 12.2 MB]
Gemeindestrassenplan [pdf, 3.1 MB]
Fuss-, Wander- und Radwegplan [pdf, 4.7 MB]

Öffentliche Mitwirkung Ortsplanung Diepoldsau

Das Mitwirkungsverfahren zur Genehmigung der überarbeiteten Ortsplanungsinstrumente ist abgeschlossen. Derzeit wertet die Ortsplanungskommission die Eingaben der Bevölkerung aus und beantwortet diese in der Folge. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse fliessen in die weitere Bearbeitung der Planungsinstrumente ein. Die Ortsplanungsinstrumente sollen im vierten Quartal 2024 öffentlich aufgelegt werden.

Ortsplanungsinstrumente

Diepoldsau bereinigt die Ortsplanung aufgrund der kantonalen Vorprüfung

Mit der laufenden Ortsplanungsrevision werden die Weichen für die zukünftige räumliche Entwicklung von Diepoldsau neu gestellt. Die Ortsplanung umfasst alle Instrumente zur Steuerung der Siedlungsentwicklung und stimmt wichtige Themen aufeinander ab. Sie definiert das Siedlungsgebiet und dessen Qualitäten, macht Aussagen über zukünftige Nutzungen und sorgt für den Schutz erhaltenswerter Objekte und Gebiete.

Die Instrumente der Ortsplanung sind der kommunale Richtplan, der Zonenplan und das Baureglement sowie die Schutzverordnung. Der kommunale Richtplan zeigt auf, wie sich die Gemeinde mittel- bis langfristig entwickeln soll und wie die wichtigen raumwirksamen Vorhaben aufeinander abgestimmt werden. Zonenplan und Baureglement legen fest, wo, was und wie hoch gebaut werden darf und die Schutzverordnung hat den Schutz der wertvollen Gebäude und Naturwerte zur Aufgabe, um sie für zukünftige Generationen zu erhalten.

Die verschiedenen Instrumente der Ortsplanungsrevision wurden Ende 2022 den kantonalen Stellen zur Stellungnahme eingereicht. Seither beschäftigt sich die Ortsplanungskommission damit, die Planungsinstrumente mit den dazugehörigen Bestimmungen zu überarbeiten. Neu soll die veraltete Schutzverordnung Alter Rhein durch eine Integration in die Gesamtschutzverordnung abgelöst werden. Die erforderlichen Regelungen wurden dieses Jahr in einer separaten Projektorganisation erarbeitet. Die Inventarisierung ist abgeschlossen und ein Entwurf der Schutzbestimmungen liegt vor. Eine breit abgestützte Arbeitsgruppe arbeitet zurzeit an einem Betriebs- und Nutzungsreglement.

Nun liegen die überarbeiteten Instrumente vor und werden der öffentlichen Mitwirkung unterstellt.